Schonzeiten und Mindestmaße aller Bundesländer für 2026
Warum Schonzeiten und Mindestmaße mehr sind als nur Regeln
Angeln ist mehr als nur der Fang – es ist ein Miteinander mit der Natur. Und mit dieser Verantwortung gehen klare Vorgaben einher: Schonzeiten und Mindestmaße schützen unsere Fischbestände, sichern die Fortpflanzung und sorgen dafür, dass gesunde, starke Fische heranwachsen können.
Doch wer sich damit beschäftigt, merkt schnell: Einheitlich ist hier wenig. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen – und manchmal unterscheiden sie sich deutlich. Ein Beispiel: Während der Hecht in Schleswig-Holstein vom 15. Februar bis 30. April geschont ist, reicht die Schonzeit in Hamburg dagegen bis zum 31. Mai. Das kann schnell verwirrend werden – gerade, wenn man in mehreren Regionen unterwegs ist.
Und es geht noch weiter: Selbst innerhalb eines Bundeslands kann es zusätzliche Regelungen geben. Manche Angelvereine, Verbände oder Bezirke haben strengere Vorgaben. Einzelne Gewässerabschnitte können eigene Mindestmaße oder Fangbegrenzungen festlegen – etwa durch Pachtverträge oder Schutzprogramme.
Unser Tipp: Informiere dich immer genau – nicht nur landesweit, sondern direkt beim jeweiligen Gewässer, bevor du angelst. So vermeidest du Ärger – und zeigst, dass du nicht nur Fische, sondern auch Verantwortung mit an den Haken nimmst.
In der folgenden Tabelle findest du eine erste Übersicht über die allgemeinen Schonzeiten und Mindestmaße deines Bundeslands. Für alle, die mit Respekt, Wissen und Weitsicht ans Wasser gehen.
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
